Gewehr/Pistole: Schiessbetrieb ab 1. März 2021

Die Outdoor-Schiesssaison kann am Montag, 1. März 2021 starten. Konkret dürfen halboffene Schiessstände mit einem Schutzkonzept geöffnet werden. Der Schweizer Schiesssportverband hat diesbezüglich grünes Licht vom Bundesamt für Sport BASPO erhalten.

Mit grosser Erleichterung und Freude nimmt der SSV die jüngsten Lockerungen des Bundes im Sportbereich zur Kenntnis. Die Forderung der Schützen nach raschen Lockerungen wurde offenbar erhört. Anfangs Woche hatte sich der Schweizer Schiesssportverband in einem offenen Brief an die Führung von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport gewandt und die Öffnung von halboffenen Schiessanlagen gefordert. Der SSV-Präsident freut sich ausserordentlich über diese positive Entwicklung, die auch dank der Unterstützung von uns wohlgesinnten Politikern erreicht wurde: «Der Schiesssport wird somit mit anderen Sportarten im Freien gleichgestellt, alles andere wäre kaum nachvollziehbar gewesen», sagt Luca Filippini. Halboffene Schiessstände seien sehr gut belüftet, zudem existieren bewährte Schutzkonzepte: «Uns sind bis zum heutigen Zeitpunkt keine Ansteckungen mit Covid-19 in Schützenhäuser bekannt», so Filippini.

Ab 1. März 2021 dürfen Schiessstände, welche auf mindestens einer Seite zu den Zielen im Freien hin offen sind, wieder öffnen. Im Schützenhaus dürfen sich maximal 15 Personen aufhalten. Neben einem Schutzkonzept sind folgende Punkt strikte einzuhalten:

  • Die Schützenvereine müssen dafür sorgen, dass sich nur der Schützenmeister und jene Personen, die gerade schiessen, im Schützenhaus aufhalten; max. 15 Personen!
  • Eine Maskentragpflicht besteht, wo der Mindestabstand zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Zuschauer sind im Schützenhaus nicht zugelassen.
  • Allfällige Wettkämpfe sind für Personen mit Jahrgang 2000 oder älter sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen weiterhin verboten.

Schiesskeller und andere Indoor-Schiessanlagen müssen vorläufig noch geschlossen bleiben. Auch die Einzelnutzung von solchen Bereichen ist zurzeit noch nicht erlaubt. Möglich ist allerdings die Öffnung von Innenbereichen, die für die Nutzung des Aussenbereichs notwendig sind; namentlich Eingangsbereiche, Sanitäranlagen und Garderoben dürfen offengehalten werden – dies unter Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Jugendsport
Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder Jüngere dürfen ab dem 1. März 2021 wieder uneingeschränkt Trainings- aber auch Wettkampfaktivitäten aufnehmen, jedoch ohne Publikum. Somit sind auch J+S- sowie Jungschützenkurse erlaubt.

Schutzkonzept
Bereits im vergangenen Jahr hat der Schweizer Schiessportverband ein Schutzkonzept für Outdoor Schiessanlagen ausgearbeitet. Diese wird in den kommenden Tagen den neuen Regelungen angepasst und publiziert. Im Internet unter www.swissshooting.ch/coronavirus bietet der SSV den Vereinen zudem Prinzipskizzen für Schiessstände und Vorlagen für Anwesenheitslisten an.

Der SSV ist überzeugt, dass mit den jüngsten Lockerungen und bestehenden Schutzmassnahmen ein sicherer und ansteckungsfreier Schiesssport möglich ist. Die Öffnung ist nicht selbstverständlich, Schützinnen und Schützen sind deshalb angehalten, die Schutzmassnahmen und Vorschriften genau einzuhalten. Die Verbandsführung bedankt sich zudem beim Bundesamt für Sport BASPO und Swiss Olympic für die offene und zielführende Zusammenarbeit zu Gunsten des Sports.